10 April 2026, 12:21

Aalen kontrolliert Radfahrer: Jedes zehnte Fahrrad mit Beleuchtungsmängeln

Eine Gruppe von Menschen, die nachts auf Fahrrädern eine Stadtstraße entlangfahren, Helme tragen und von Stadtlichtern beleuchtet werden.

Aalen kontrolliert Radfahrer: Jedes zehnte Fahrrad mit Beleuchtungsmängeln

Polizei und lokale Behörden in Aalen mahnen zu erhöhter Vorsicht in der dunklen Jahreszeit

Am Abend des 25. November 2024 kontrollierten Beamte und Mitarbeiter der Verwaltung rund hundert Radfahrer in der Gartenstraße in Aalen, um sicherzustellen, dass ihre Fahrräder den Sichtbarkeits- und Beleuchtungsvorschriften entsprachen. An der gemeinsamen Aktion waren das Polizeirevier Aalen und das Landratsamt Ostalbkreis beteiligt. Überprüft wurde die Einhaltung von Paragraf 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der eine weiße Frontleuchte, ein rotes Rücklicht, vorne und hinten angebrachte Reflektoren, reflektierende Reifenwände sowie Pedalreflektoren vorschreibt.

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Die meisten Fahrräder waren korrekt beleuchtet, doch bei etwa jedem zehnten gab es Mängel. Rund die Hälfte der Kontrollierten trug keinen Helm. Die Beamten wiesen die Radfahrer auf notwendige Nachbesserungen hin und empfahlen helle oder reflektierende Kleidung, zusätzliche Reflektorelemente sowie das Tragen eines Helms.

Mitarbeiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität verteilten kostenlos Warnwesten, Schals und StVZO-konforme Beleuchtungssets. Die Polizei erinnerte die Radfahrer daran, vor Fahrten in der Dämmerung oder bei Dunkelheit die Beleuchtung zu überprüfen. Bußgelder für das Fahren ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung beginnen bei 20 Euro und steigen auf 35 Euro, wenn es aufgrund schlechter Sichtbarkeit zu einem Unfall kommt.

Ziel der Kontrollen war es, das Unfallrisiko in der dunklen Jahreszeit zu verringern. Die Behörden betonten, dass gut beleuchtete Fahrräder und reflektierende Ausrüstung die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Radfahrer wurden aufgefordert, ihre Ausstattung vor Fahrten bei schlechten Lichtverhältnissen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.

Quelle