AfD-Politiker Joachim Paul von OB-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen
Waldtraut TröstAfD-Politiker Joachim Paul von OB-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen
Der AfD-Politiker Joachim Paul ist von der Kandidatur bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen worden – nach Bedenken an seiner Verfassungstreue. Die Entscheidung fällt nach einer Reihe juristischer Auseinandersetzungen, die nun mit der Ablehnung seiner letzten Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht endgültig abgeschlossen sind.
Der Wahlausschuss hatte seine Kandidatur bereits Anfang August blockiert. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seinen Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen sowie seiner Weigerung, sich von umstrittenen, als verfassungswidrig eingestuften "Remigrationsplänen" zu distanzieren.
Auslöser des Verfahrens war die Prüfung von Pauls Bewerbung durch den Ludwigshafener Wahlausschuss Anfang August. Dabei stützte man sich auf ein elfseitiges Schreiben des Verfassungsschutzes, das Bedenken an seinen Äußerungen, Auftritten und Kontakten äußerte. Zwar wurden keine konkreten Details zu den mutmaßlichen rechtsextremen Verbindungen genannt, doch wurde seine Haltung zur Verfassung infrage gestellt – insbesondere seine Weigerung, verfassungsfeindliche "Remigrations"-Vorschläge abzulehnen.
Paul legte umgehend Widerspruch ein und reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ein. Das Gericht wies diesen ab mit der Begründung, es lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Verletzung grundrechtlicher Positionen vor. Auch seine anschließende Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz blieb erfolglos.
Mit der nunmehrigen Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht sind alle rechtlichen Möglichkeiten für Paul, gegen seinen Ausschluss vorzugehen, erschöpft. Die Entscheidung ist endgültig – eine Teilnahme an der Wahl ist ihm damit verwehrt. Allerdings kann er nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses innerhalb von zwei Wochen eine Überprüfung beantragen.
Falls die Aufsichtsbehörde das Ergebnis bestätigt, bleibt Paul noch der Weg, sich erneut an das Verwaltungsgericht Neustadt zu wenden. Dort müsste dann geprüft werden, ob sein Ausschluss das Wahlergebnis beeinflusst hat und ob die Bedenken an seiner Verfassungstreue berechtigt waren.
Das Urteil lässt Paul keine weiteren rechtlichen Optionen, um doch noch in den Wahlkampf einzusteigen. Seine Ausgrenzung basiert auf den Zweifeln des Wahlausschusses an seiner Verfassungsloyalität, gestützt durch die Einschätzung des Verfassungsschutzes.
Jegliche weitere rechtliche Schritte könnten sich nun nur noch auf die Gültigkeit der Wahl selbst beziehen – nicht mehr auf seine Teilnahme. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde wird zeigen, ob der Fall eine weitere gerichtliche Prüfung durchläuft.






