16 March 2026, 06:19

AfD-Politiker verbreitet Falschaussage zu Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete

Ein Plakat mit Text über Flüchtlinge, die Gebührenbefreiungen für Coursera-Kurse erhalten, im Hintergrund mehrere Personen, einige mit Taschen.

AfD-Politiker verbreitet Falschaussage zu Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete

In Deutschland ist eine hitzige Debatte über Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete entbrannt. Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, behauptete, Ukrainer:innen mit vorübergehendem Schutz könnten bis zu sechs Monate ins Ausland reisen und trotzdem weiterhin Bürgergeld erhalten. Seine Aussage erwies sich jedoch als falsch – und löste damit breite Kritik aus.

Die tatsächlichen Regeln sind deutlich strenger: Zahlungen werden in der Regel bereits nach nur drei Wochen im Ausland eingestellt – selbst bei genehmigten Reisen.

Frohnmaiers Beitrag suggerierte, Ukrainer:innen könnten ihre Leistungen auch bei längeren Aufenthalten außerhalb Deutschlands behalten. Dies löste in den Kommentaren Empörung aus, da viele annahmen, das System werde ausgenutzt. Die offiziellen Vorschriften erzählen jedoch eine andere Geschichte.

Laut den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit dürfen Ukrainer:innen mit vorübergehendem Schutz zwar bis zu maximal vier Wochen (28 Tage) pro Jahr ins Ausland reisen, ohne ihr Bürgergeld zu verlieren. Bei längerer Abwesenheit werden die Zahlungen jedoch in der Regel nach drei Wochen gestoppt. Für kurze Reisen ist zudem eine Genehmigung des Jobcenters nötig, damit die Leistungen weiterlaufen.

Ab dem 1. April 2025 haben neu ankommende Ukrainer:innen überhaupt keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Stattdessen müssen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen, das deutlich niedrigere Zahlungen vorsieht. Die Änderung markiert einen Wandel in der deutschen Politik zur finanziellen Unterstützung dieser Gruppe.

Die Kontroverse zeigt, wie streng die Auflagen für Sozialleistungen an ukrainische Geflüchtete tatsächlich sind. Jobcenter erlauben keinesfalls sechs Monate Leistungen bei Auslandsaufenthalten, wie Frohnmaier behauptete. Stattdessen sind selbst kurze Reisen nur unter engen Bedingungen möglich – bei den meisten Abwesenheiten endet die Unterstützung bereits nach drei Wochen. Die anstehende Reform wird die finanzielle Hilfe für Neuankömmlinge zusätzlich kürzen.

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