26 April 2026, 06:21

Baden-Württemberg führt 2025 digitale Bauanträge verpflichtend ein

Zeichnung des Reichstagsgebäudes, der Hauptsaal des Deutschen Parlaments in Berlin, mit einer Flagge oben und begleitendem Text.

Baden-Württemberg führt 2025 digitale Bauanträge verpflichtend ein

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Bauanträge in Baden-Württemberg digital eingereicht werden. Die neue Regelung gilt für alle, die in der Region Bau- oder Abrissvorhaben planen. Antragsteller nutzen dafür die Plattform der Virtuellen Bauaufsichtsbehörde Baden-Württemberg (ViBa BW).

Das Verfahren beginnt, wenn ein Antragsteller einen Bauantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der örtlichen Gemeinde einreicht. Die Bauaufsichtsbehörde prüft anschließend die Pläne auf Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Falls nötig, holt sie Stellungnahmen anderer Behörden ein, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Nachbarn haben dann zwei Wochen Zeit, das Vorhaben einzusehen und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Die Bearbeitungsdauer des Antrags variiert und kann – je nach Fall – zwischen einem und vier Monaten betragen. Die Gebühren für das Verfahren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Sindelfingen.

Nach Abschluss der Prüfung erteilt die Behörde entweder die Baugenehmigung oder lehnt sie ab. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn sowohl die Genehmigung als auch eine Baubeginnerlaubnis vorliegen. Die Genehmigung verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit den Arbeiten begonnen oder der Bau für drei aufeinanderfolgende Jahre unterbrochen wird.

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Der Umstieg auf digitale Antragstellung soll das Verfahren beschleunigen. Die Bearbeitungszeiten hängen weiterhin von der Komplexität des jeweiligen Projekts ab. Bauherren müssen alle Fristen einhalten, um den Verlust der Genehmigung zu vermeiden.

Quelle