Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirt:innen mit neuen Flexibilitätsregeln
Joachim RoseBaden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirt:innen mit neuen Flexibilitätsregeln
Bundesländer passen Düngeregeln weiter an regionale Bedürfnisse an
In Baden-Württemberg haben die Behörden neue Flexibilität für Landwirt:innen bei der Bewirtschaftung von Grünland und mehrjährigen Kulturen eingeführt. Die Änderungen ermöglichen eine Verschiebung der Düngeverbote – allerdings nur unter strengen Auflagen und ohne die Gesamtlänge der Sperrfrist zu verkürzen.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat eine zeitlich begrenzte Anpassung der Düngeverbote für bestimmte Flächen genehmigt. Betroffen sind Dauergrünland, temporäres Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigem Futterbau. Die Regelung soll wetterbedingten Schwankungen und standortspezifischen Gegebenheiten Rechnung tragen und sicherstellen, dass Stickstoff bedarfsgerecht und effizient eingesetzt wird.
Nach den neuen Vorschriften kann der Beginn oder das Ende der Sperrzeit um bis zu vier Wochen verschoben werden. Die Gesamtlänge des Verbots bleibt jedoch unverändert. Zuständig für die Genehmigungen sind die örtlichen Landratsämter in Abstimmung mit den Wasserbehörden. Diese können Einzelgenehmigungen erteilen, Sammelanträge für Landwirt:innengruppen bearbeiten oder bei Bedarf allgemeine Verfügungen erlassen.
Während Baden-Württemberg seinen Ansatz konkretisiert hat, könnten andere Bundesländer ähnliche Regelungen treffen. Stand März 2026 gibt es jedoch keine zentral erfasste Übersicht, wie viele Länder vergleichbare Maßnahmen umgesetzt haben. Da jedes Agrarministerium seine Politik eigenständig im Rahmen des Düngegesetzes festlegt, müssen Landwirt:innen die lokalen Vorschriften genau prüfen.
Die Änderungen in Baden-Württemberg geben Betrieben mehr Spielraum, um die Düngung an die tatsächlichen Bedingungen anzupassen. Die Genehmigungen werden auf Kreisebene erteilt, um eine Abstimmung zwischen landwirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen zu gewährleisten. Die Regelung hält zwar an der Gesamtlänge der Verbotsphase fest, ermöglicht aber kurzfristige Anpassungen für ein besseres Stickstoffmanagement.






