Bauverbotszone für Windader-West-Stromtrasse ab April 2026 in Kraft
Bauverbotszone sichert ab April Schlüsselbereiche entlang des Windader-West-Stromtrassenkorridors
Ab dem 7. April 2026 gilt für zentrale Abschnitte entlang der Windader-West-Stromtrasse ein dreijähriges Veränderungssperrgebiet. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass Flächen für das Vorhaben verfügbar bleiben, das Windenergie aus der Nordsee nach Nordrhein-Westfalen transportieren wird.
Das Windader-West-Projekt umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Windparks: Kusenhorst, Rommerskirchen 1, Rommerskirchen 2 und Niederrhein. Über diese Leitungen soll erneuerbare Energie zu den großen Verbrauchszentren der Region gelangen.
Was die Sperre bedeutet: Verbote für wertsteigernde oder projektbehindernde Maßnahmen Innerhalb der ausgewiesen Zonen – ihre genauen Grenzen sind in einer Karte des Regierungsbezirks Münster verzeichnet – sind unter anderem bauliche Erweiterungen, die Intensivierung der Landwirtschaft oder der Bau von Leitungen untersagt. Ziel ist es, Spekulationen mit Grundstücken zu verhindern und die Trassenführung freizuhalten.
Die finale Route der Stromtrasse steht noch nicht fest. Die Amprion Offshore GmbH plant, das förmliche Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt südlich von Heiden erst Ende 2028 einzuleiten. Bis dahin bleibt die Sperre bestehen; Details sind noch bis zum 22. April 2026 online einsehbar.
Sicherung der Flächen für die Energiewende Die vorläufige Regelung soll Nutzungskonflikte in der frühen Projektphase vermeiden und die spätere Bauphase absichern. Die Beschränkungen gelten so lange, bis die Planung konkrete Fortschritte macht.






