08 May 2026, 18:19

Beamtenbund kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig

Schwarz-weißer Architekturentwurf des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierter Raum- und Strukturelementplanung.

Beamtenbund kritisiert geplante Besoldungsreform als verfassungswidrig

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen bei geplanter Besoldungsreform

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Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat Änderungen an der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Besoldungsreform für Bundesbeamte gefordert. Zwar begrüßt der Verband die Reform grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass zentrale Passagen des Entwurfes gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Die Bedenken betreffen vor allem die Gehaltsunterschiede bei höheren Beamten sowie neue Annahmen zur Berechnung des Haushaltseinkommens.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte einen Plan vorgelegt, der höhere Einstiegsgehälter für Bundesbeamte vorsieht. Neu eingestellte Beschäftigte sollen künftig in die zweite statt in die niedrigste Besoldungsstufe eingruppiert werden. Zudem streicht der Entwurf das sogenannte „Alleinverdiener-Prinzip“ und geht stattdessen von einem Partnereinkommen in Höhe von rund 20.000 Euro jährlich bei der Gehaltsberechnung aus.

Der DBB lehnt diese Änderung als ungerecht ab und argumentiert, das Einkommen des Partners liege „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“. Zudem kritisiert der Verband die geplante B-Besoldung, bei der Führungskräfte geringere Gehaltserhöhungen erhalten sollen als Beamte der A-Besoldung. Laut DBB-Analyse verstoße die vorgesehene Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 gegen verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Als Begründung verweist der Verband auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Der aktuelle Entwurf erfülle diese Anforderungen nicht, so der DBB. Auf Nachfrage zu den Unterschieden in der B-Besoldung lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab.

Der Beamtenbund pocht nun auf eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensabstände innerhalb der B-Besoldung. Ohne Anpassungen drohe die Reform rechtlichen Standards nicht zu genügen. Die Forderungen des Verbandes könnten die Verabschiedung des Gesetzes verzögern oder inhaltlich verändern.

Quelle