Bundesländer fordern Reform des umstrittenen Paragrafen 188 im Strafrecht
Kazim HoffmannBundesländer fordern Reform des umstrittenen Paragrafen 188 im Strafrecht
Mehrere deutsche Bundesländer drängen auf eine Reform des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs. Das Gesetz ermöglicht es Staatsanwälten derzeit, Beleidigungen gegen Politiker auch ohne formelle Anzeige zu verfolgen. Kritiker werfen der Regelung vor, sie biete Amtsträgern einen übermäßigen Schutz.
Vor allem Baden-Württemberg und Sachsen treiben die Forderungen nach einer Änderung voran. Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt schlägt vor, das Gesetz auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu beschränken. Seiner Meinung nach sollten Spitzenpolitiker harte Kritik ohne rechtliche Konsequenzen ertragen müssen.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und plädiert für eine vollständige Abschaffung des Straftatbestands. Die aktuelle Regelung sieht höhere Strafen als bei normalen Beleidigungsdelikten vor und erlaubt Ermittlungen auch ohne Anzeige des Betroffenen.
Die Entscheidung der Landesjustizminister ist rechtlich nicht bindend. Änderungen am Strafgesetzbuch müssten vom Bundestag beschlossen werden. Paragraf 188 steht seit Langem in der Kritik, weil er Politiker vor öffentlicher Debatte abschirme. Die vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab, den Anwendungsbereich einzuschränken oder die Regelung ganz zu streichen. Ob und wie die Änderungen umgesetzt werden, hängt letztlich von der parlamentarischen Mehrheit ab.






