DB-Chef Nagl lehnt Sonderregeln für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, dem italienischen Bahnanbieter Italo Sonderbedingungen für den Einstieg in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzuräumen. Er warnt, ein solcher Schritt könnte jahrelange Rechtsstreitigkeiten auslösen und die Branche destabilisieren. Seine Äußerungen fallen in eine Phase andauernder Diskussionen darüber, wie neue Wettbewerber fair in den Markt integriert werden können.
Nagl kritisierte insbesondere den Vorschlag einer kurzfristigen „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Markteintritt ab 2028 erleichtern soll. Diese Idee bezeichnete er als rechtlich riskant: Gerichte könnten die Regeln für die Streckennutzung innerhalb von 18 Monaten kippen, sollte sie gegen EU-Recht verstoßen. Die alten, mehrjährigen Rahmenverträge von 2017 waren gerade wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Unsicherheiten abgeschafft worden.
Obwohl die DB InfraGO Wettbewerb im Fernverkehr befürwortet, betonte Nagl, dass die Infrastrukturregeln neutral bleiben müssten. Als Infrastrukturunternehmen habe man keine Präferenz dafür, welche Betreiber Züge fahren ließen – entscheidend sei allein, dass das System fair funktioniere. Eine verbindliche neue Rechtsgrundlage im Rahmen der EU-Kapazitätsverordnung wird erst 2031 erwartet, was eine regulatorische Lücke hinterlassen könnte.
Zudem warnte Nagl, dass Sonderkonditionen für Italo zu weitreichender Marktinstabilität führen könnten. Er prognostizierte endlose Prozesswellen, falls Ausnahmen gemacht würden, was das Vertrauen in den Schienenverkehrssektor untergraben würde. Seine Bedenken spiegeln eine grundsätzliche Sorge wider: den Spagat zwischen Wettbewerb und rechtlicher Kontinuität zu meistern.
Die Debatte um Italos Einstieg in den deutschen Bahnmarkt zeigt die Spannung zwischen Wettbewerbsförderung und regulatorischer Stabilität. Ohne klare Rechtsgrundlage bis 2031 bergen kurzfristige Lösungen das Risiko, vor Gericht angefochten zu werden. Die DB InfraGO besteht darauf, dass ein fairer Zugang zur Infrastruktur für alle Anbieter oberste Priorität haben muss.






