Freiburger Gericht bestätigt Streichung von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße
Kazim HoffmannFreiburger Gericht bestätigt Streichung von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße
Ein Freiburger Bürger hat einen Rechtsstreit gegen die Stadt verloren, nachdem diese etwa 15 Gehwegparkplätze entlang der Reichsgrafenstraße entfernt hatte. Der Kläger, der auf öffentliche Parkmöglichkeiten angewiesen ist, da ihm kein privater Stellplatz zur Verfügung steht, zog vor Gericht – doch das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klage ab. Das Urteil bestätigt die Entscheidung der Stadt, die Parkplätze in dem Bereich neu zu ordnen.
Im April 2025 hatte die Freiburger Verwaltung die markierten Parkflächen auf einer Seite der Reichsgrafenstraße beseitigt. Seitdem gilt dort ein absolutes Halteverbot, sodass nur noch die gegenüberliegende Straßenseite zum Parken genutzt werden kann. Die Änderung folgt einer Richtlinie, nach der Gehwegparken nur dort erlaubt ist, wo nach dem Abstellen von Fahrzeugen ausreichend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen bleibt.
Der Kläger focht die Maßnahme an und argumentierte, sie schränke seine Möglichkeit, in der Nähe seiner Wohnung zu parken, unzumutbar ein. Die Stadt hielt jedoch entgegen, dass es kein gesetzliches Anrecht auf einen Parkplatz in Wohnortnähe gebe. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an und berief sich dabei auf aktuelle rechtliche Entwicklungen in Deutschland, darunter die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024.
Die Entscheidung stärkt zudem die Befugnis der Kommunen, öffentlichen Raum umzuwidmen – vorausgesetzt, sie prüfen und dokumentieren die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer transparent. Trotz der Niederlage will der Kläger den Fall weiterverfolgen und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Antrag auf Zulassung der Berufung einreichen. Scheitert er dort, beabsichtigt er, die Revision beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Das Urteil lässt die Parkbeschränkungen vorerst bestehen und setzt damit ein Präzedenz für ähnliche Fälle in ganz Deutschland. Es bestätigt, dass Städte bei der Gestaltung des Straßenraums weitreichende Spielräume haben – solange sie die widerstreitenden Interessen fair abwägen. Die nächsten Schritte des Klägers werden zeigen, ob der Streit vor höhere Instanzen gelangt.






