12 March 2026, 08:18

Freiburger Regierungspräsidium entlastet Oberbürgermeister Horn in Social-Media-Prüfung

Ein grünes Blatt mit der Aufschrift 'Elections municipales' auf einem weißen Hintergrund.

Freiburger Regierungspräsidium entlastet Oberbürgermeister Horn in Social-Media-Prüfung

Der Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass Oberbürgermeister Martin Horn mit seiner Aktivität in sozialen Medien keine Wahlkampfregeln verletzt hat. Die Entscheidung klärt, wie öffentliche Mittel für offizielle Accounts von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern genutzt werden dürfen. Im Mittelpunkt der Prüfung standen zwei Beiträge über Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz.

Der Rat untersuchte zwei Posts vom 28. Januar und 3. Februar 2026. Beide beschreiben Horns Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz zu öffentlichen Dienstleistungen und Sicherheit. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die Veröffentlichungen sachlich waren und sich auf kommunale Aufgaben bezogen.

Die Beiträge erschienen etwa drei Monate vor der Oberbürgermeisterwahl am 26. April 2026. Zu diesem Zeitpunkt war die Wahl noch nicht offiziell angekündigt worden. Der Rat wies darauf hin, dass strengere Regeln erst in der sogenannten "heißen Phase" gelten – also vier bis sechs Wochen vor der Abstimmung.

Nach den aktuellen Richtlinien dürfen Städte öffentliche Gelder für offizielle Accounts von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister nutzen. Diese Plattformen sollen Bürgerinnen und Bürger informieren und die Transparenz erhöhen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf unzulässige Wahlwerbung in Horns Beiträgen.

Zu Freiburgs politischer Vorgeschichte oder der Häufigkeit von Wahlen vor April 2026 wurden keine Angaben gemacht.

Das Urteil bestätigt, dass Horns Posts den Wahlgesetzen entsprachen. Offizielle Social-Media-Accounts können weiterhin kommunale Updates teilen, sofern sie auf Wahlkampf verzichten. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sich im Vorfeld von Wahlen äußern dürfen.

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