Freiburger Unternehmer muss sich wegen Betrugs und Lohnvorenthaltung verantworten
Waldtraut TröstFreiburger Unternehmer muss sich wegen Betrugs und Lohnvorenthaltung verantworten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Unternehmer vor dem Landgericht Freiburg wegen schweren Betrugsvorwürfen verantworten. Die Ermittler werfen ihm vor, zwischen März 2020 und November 2021 in seinem Freiburger Betrieb 96 nicht angemeldete Beschäftigte beschäftigt zu haben. Im Rahmen des Verfahrens wird ihm zudem vorgeworfen, Corona-Hilfsgelder erschlichen und Löhne vorenthalten zu haben.
Der Angeklagte soll fast zwei Jahre lang Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet haben, wodurch Beitragszahlungen in Höhe von rund 188.000 Euro ausblieben. Zudem wird ihm zur Last gelegt, in diesem Zeitraum wiederholt Löhne einbehalten und veruntreut zu haben.
Im Frühjahr 2020 soll der Mann unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Notfall-Hilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beantragt haben. Laut Staatsanwaltschaft erschlich er sich auf diese Weise etwa 60.000 Euro. Im Prozess werden sowohl die Verstöße gegen das Arbeitsrecht als auch die Vorwürfe des Subventionsbetrugs geprüft.
Die Verhandlung beginnt am 30. März 2026 um 9 Uhr vor dem Landgericht Freiburg. Der Angeklagte muss sich wegen mehrfachen Sozialversicherungsbetrugs, Lohnvorenthaltung und Subventionsbetrugs verantworten. Bei einer Verurteilung drohen ihm erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Gesamtheit der Taten. Das Gericht wird klären, ob er vorsätzlich Sozialabgaben hinterzogen, Löhne gestohlen und staatliche Hilfsgelder missbraucht hat. Ein Urteil wird nach Auswertung aller Beweise und Zeugenaussagen erwartet.






