Gärtnerei aus Freiburg entgeht Strafe trotz jahrelanger Schwarzarbeit und Sozialbetrugs
Kazim HoffmannGärtnerei aus Freiburg entgeht Strafe trotz jahrelanger Schwarzarbeit und Sozialbetrugs
Ein Gärtereibetrieb im Raum Freiburg ist ohne strafrechtliche Konsequenzen davongekommen, nachdem er über zwei Jahre lang Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Der Fall flog auf, als die Polizei bei einer Routinekontrolle zwei nicht gemeldete Arbeitnehmer in einem Firmenfahrzeug entdeckte.
Die Ermittlungen ergaben, dass das Unternehmen zwischen Ende 2022 und Anfang 2025 mehrere Beschäftigte nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Zudem stellten die Behörden Unstimmigkeiten bei den Lohnzahlungen fest: Einige Mitarbeiter erhielten gar keine oder zu niedrige Sozialabgaben. Die erfassten Umsätze des Betriebs ließen auf eine höhere Mitarbeiterzahl schließen, als offiziell gemeldet war.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Strafbefehlsverfahren wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und Veruntreuung angestrebt. Doch das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren im Mai 2025 ein. Stattdessen musste der Angeklagte 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und 10.000 Euro an ausstehende Sozialversicherungsbeiträge begleichen.
Obwohl bei der Polizeikontrolle zwei nicht angemeldete Arbeiter identifiziert wurden, bleibt unklar, wie viele Mitarbeiter insgesamt nicht gemeldet waren. Weitere Details zum Unternehmen oder zur genauen Dauer der Verstöße wurden nicht bekannt gegeben.
Der Fall ist damit abgeschlossen – der Betriebsinhaber bleibt ohne strafrechtliche Verurteilung. Die gerichtliche Entscheidung umfasste finanzielle Sanktionen sowie die Nachzahlung der ausstehenden Beiträge. Dadurch sind die Sozialkassen nun rückwirkend in voller Höhe ausgeglichen.






