Gericht lehnt Auskunft über Samenspenden des biologischen Vaters ab
Kazim HoffmannGericht lehnt Auskunft über Samenspenden des biologischen Vaters ab
Ein deutsches Gericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die Details über die Samenspenden ihres biologischen Vaters erfahren wollte. Die Klägerin, die durch eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen gezeugt wurde, forderte Auskunft darüber, wie oft der Samen ihres Erzeugers verwendet worden war – doch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies ihren Antrag zurück. Die Entscheidung ist rechtskräftig, eine weitere Berufung ist nicht möglich.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Arzt, der Samen desselben Spenders für mehrere medizinisch unterstützte Befruchtungen nutzte. Die Klägerin, eines der daraus hervorgegangenen Kinder, verlangte Informationen darüber, wie oft der Samen ihres biologischen Vaters verwendet worden war, sowie über die Anzahl der Lebendgeburten und beabsichtigten Schwangerschaften. Sie argumentierte, dass diese Kenntnisse ihr helfen würden, ihre genetischen Wurzeln zu verstehen und mögliche inzestuöse Beziehungen zu vermeiden.
Das Gericht erkannte zwar ihr grundsätzliches Recht auf Auskunft über ihre Abstammung an. Es urteilte jedoch, dass das deutsche Samenspenderregistergesetz die von ihr geforderten spezifischen Details nicht abdeckt. Die Richter wiesen darauf hin, dass selbst bei Vorlage der Daten keine genaue Anzahl von Halbgeschwistern bestätigt werden könnte – einige könnten ihre Abstammung nicht kennen oder auf die Suche danach verzichten.
Die Klägerin berief sich zudem auf eine genetische Veranlagung für eine Autoimmunerkrankung, die die Herausgabe der Informationen ihrer Meinung nach notwendig mache. Doch das Gericht wies dieses Argument zurück und begründete, es habe keine Auswirkungen auf ihren Lebensstil, ihre medizinische Behandlung oder ihr Selbstbild. Die teilweise Vernichtung von Unterlagen erschwerte den Fall zusätzlich, sodass zuverlässige Daten nicht mehr beschafft werden konnten.
Das Urteil bestätigt, dass die Klägerin keinen gesetzlichen Anspruch auf die begehrten Angaben hat. Zwar kann sie weiterhin allgemeine Informationen über ihre Herkunft einholen, doch das Gericht sah keine Grundlage dafür, die Häufigkeit der Samenspenden ihres biologischen Vaters offenzulegen. Mit dieser Entscheidung ist der Fall endgültig abgeschlossen, weitere rechtliche Schritte sind ausgeschlossen.






