Hamburgs Bürgerschaft stimmt über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz ab
Niko CichoriusHamburgs Bürgerschaft stimmt über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz ab
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über umstrittenes neues Gesetz ab
Am 17. Juni wird die Hamburger Bürgerschaft über das umstrittene „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ abstimmen. Der Entwurf stößt auf sowohl Zustimmung als auch heftigen Widerstand. Bereits jetzt haben mehrere politische Gruppen und Gewerkschaften Proteste gegen das Vorhaben angekündigt.
Die regierenden SPD und Grünen unterstützen das Gesetz, ebenso wie die oppositionelle CDU. Um seine Verabschiedung zu sichern, wurde die Abstimmung auf Juni vorgezogen – so soll eine ausreichende Mehrheit ohne Überläufer gesichert werden. Das Gesetz würde automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft treten.
Kritiker halten den Entwurf für überzogen. Die Linke will eine namentliche Abstimmung erzwingen und bezeichnet das Gesetz als schweren und unverhältnismäßigen Angriff auf Grundrechte. Die Linken-Abgeordnete Deniz Celik warnte, es handele sich um eine historische Entscheidung: „Künftige Generationen müssen wissen, wie jeder Abgeordnete abgestimmt hat.“
Nach der überarbeiteten Fassung wird künftig nur noch mitgeteilt, ob der Verfassungsschutz relevante Erkenntnisse über Bewerber für den öffentlichen Dienst vorliegt. Die Stadt entscheidet dann, ob diese als verfassungswidrig einzustufen sind.
Der Widerstand gegen das Gesetz wächst. Das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wollen eine Demonstration gegen den Entwurf organisieren. Die Jusos, die Grüne Jugend und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben zudem eine gemeinsame Pressekonferenz angekündigt, um ihre Bedenken zu äußern. Jusos und Grüne Jugend kritisieren den Entwurf überraschenderweise als nicht streng genug – trotz Warnungen von Fachleuten.
Die Abstimmung am 17. Juni wird zeigen, ob das Gesetz verabschiedet wird. Bei einer Annahme bliebe es bis 2031 in Kraft, sofern es nicht vorher gekippt wird. Die Debatte offenbart tiefe Gräben in der Frage, wie stark der Staat bei Einstellungen im öffentlichen Dienst eingreifen darf – und welche Folgen das für die Grundrechte hat.






