Hammerbande-Chefin Lina E. nach zwei Dritteln der Haftstrafe auf freien Fuß
Niko CichoriusHammerbande-Chefin Lina E. nach zwei Dritteln der Haftstrafe auf freien Fuß
Die Anführerin der linksextremen Gruppe Hammerbande ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Lina E., die wegen der Organisation gewalttätiger Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten verurteilt worden war, verlässt das Gefängnis nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer fünfjährigen Strafe. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Debatte über politische Gewalt und justizielle Gerechtigkeit neu entfacht.
Zwischen 2018 und 2020 verübte die Hammerbande eine Serie von Hinterhalten in Ostdeutschland. Die Gruppe griff Personen an, die sie als Neonazis oder Rechtsextremisten bezeichnete, und setzte dabei Waffen wie Hämmer, Eisenstangen und Pfefferspray ein. Mehrere Opfer erlitten schwere Verletzungen.
Lina E. wurde 2022 wegen der Gründung und Führung einer kriminellen Vereinigung sowie mehrfacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, doch sie erhielt fünf Jahre und drei Monate. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, da die Behörden Ausschreitungen und weitere politische Gewalt befürchteten.
Um einer Festnahme zu entgehen, hatte Lina E. falsche Identitäten, Perücken, Wegwerfhandys und gestohlene Ausrüstung genutzt. Trotz ihrer aufwendigen Vorsichtsmaßnahmen wurde sie schließlich verhaftet und inhaftiert. Während ihrer Haftzeit zeigte sie laut Berichten ein vorbildliches Verhalten und distanzierte sich glaubhaft von Gewalt. Diese Umstände sowie eine positive Prognose ihres künftigen Verhaltens führten dazu, dass das Gericht ihre vorzeitige Entlassung bewilligte.
Das Urteil bestätigt, dass Lina E. den Rest ihrer Strafe nun auf Bewährung verbüßen wird. Kritiker verweisen auf den Fall als Beispiel für eine ihrer Meinung nach ungleiche Behandlung von linker und rechter politischer Gewalt in Deutschland. Die Entscheidung folgt zwar den üblichen rechtlichen Verfahren für vorzeitige Entlassungen, lenkt aber den Blick auf grundsätzliche Fragen zu Extremismus und Gerechtigkeit.






