Hubigs Reform: Gewalttätige Eltern sollen leichter von Kindern ferngehalten werden
Kazim HoffmannHubigs Reform: Gewalttätige Eltern sollen leichter von Kindern ferngehalten werden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat verschärfte Regeln vorgeschlagen, um gewalttätige Eltern vom Umgang mit ihren Kindern auszuschließen. Der Entwurf zur Reform zielt darauf ab, den Schutz für Opfer häuslicher Gewalt zu stärken. Familiengerichte sollen damit mehr Befugnisse erhalten, um in solchen Fällen Kontakte zu bewerten und einzuschränken.
Nach geltendem Recht müssen Gerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Der neue Vorschlag geht weiter: Richter könnten vorläufige oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen, wenn die Sicherheit eines Opfers bedroht ist. Je nach Einzelfall wären auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Besuche möglich.
Das Justizministerium betont, dass es keine automatischen Kontaktverbote geben werde. Stattdessen soll jedes Verfahren individuell von den Familiengerichten geprüft werden. Die Reform soll sicherstellen, dass Kinder gewaltfrei aufwachsen können, ohne die Rechte der Eltern unangemessen zu beschneiden.
Hubig, Mitglied der SPD, hat die Notwendigkeit unterstrichen, Opfer besser vor weiterer Gefährdung zu schützen. Der Vorschlag ist Teil einer umfassenden Überarbeitung des Familienrechts, die den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern soll.
Falls die Reform verabschiedet wird, erhalten Richter mehr Handlungsmöglichkeiten, um in Fällen von häuslicher Gewalt einzugreifen. Gerichte könnten den Kontakt vollständig unterbinden oder begleitete Besuche anordnen – abhängig vom Grad der Gefährdung. Die Änderungen würden erst nach einer detaillierten Prüfung der jeweiligen Situation greifen.






