Klinik muss Medikament für toten Patienten zurückzahlen – skurriles Urteil aus München
Waldtraut TröstKlinik muss Medikament für toten Patienten zurückzahlen – skurriles Urteil aus München
Eine Krebsklinik in Bayern wurde zur Rückerstattung der Kosten verurteilt, nachdem sie einem bereits verstorbenen Patienten ein Medikament verschrieben hatte. Das Rezept für Pamorelin – ein Krebsmedikament – wurde 17 Tage nach dem Tod des Patienten ausgestellt und dennoch von einer Apotheke beliefert. Das Münchner Sozialgericht erklärte die Verordnung für ungültig und forderte von der Klinik die Erstattung der Kosten.
Der Fall begann, als die Klinik ein Rezept für Pamorelin, ein Arzneimittel zur Krebstherapie, für einen verstorbenen Patienten einreichte. Die Apotheke gab das Medikament trotz des Todes des Patienten aus. Der Fehler flog auf, als die Krankenkasse des Patienten den Antrag prüfte und eine Untersuchung anordnete.
Das Gericht untersuchte die Umstände und kam zu dem Schluss, dass eine bessere Praxisorganisation den Fehler hätte verhindern können. Zwar räumte es die finanziellen Belastungen ein, denen Onkologen ausgesetzt sind, betonte jedoch, dass geeignete Systeme etabliert sein müssten, um solche Pannen zu vermeiden. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass zeitnahe Aktualisierungen über die elektronische Patientenakte (ePA) Kliniken künftig vor ähnlichen Problemen bewahren könnten.
In der Folge wurde die Klinik verpflichtet, der Krankenkasse die vollen Kosten des Rezepts zu erstatten.
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Kontrollen im Verordnungsprozess, insbesondere in Fachkliniken. Die Entscheidung des Gerichts hebt zudem die Bedeutung digitaler Akten für die Vermeidung verwaltungstechnischer Fehler hervor. Die Klinik muss nun ihre Abläufe anpassen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.






