Neue Friedhofssatzung: Mehr Transparenz, höhere Gebühren und Platz für "Engelskinder"
Kazim HoffmannNeue Friedhofssatzung: Mehr Transparenz, höhere Gebühren und Platz für "Engelskinder"
Überarbeitete Friedhofssatzung steht zur Abstimmung im Gemeinderat am 29. April 2026
Die geplanten Änderungen der Friedhofssatzung zielen darauf ab, Gebühren anzupassen, die Transparenz zu verbessern und neue Bestattungsoptionen einzuführen. Laut Angaben der Verwaltung sollen die Neuregelungen jährlich etwa 54.500 Euro zusätzliche Einnahmen bringen.
Die Anpassungen sind Teil einer umfassenderen Initiative, um die Kosten an die Inflation anzupassen und schrittweise eine vollständige Kostendeckung zu erreichen. Zwar steigen die Preise für Grabstellen, doch auch künftig werden sie die tatsächlichen Ausgaben nicht vollständig abdecken. Gleichzeitig erhöht sich die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Aufbahrungshalle von 40 auf 60 Prozent.
Durch aktualisierte Berechnungsmethoden sinken hingegen einige Nutzungsgebühren für die Friedhofsanlagen. Zudem dürfen Urnenrasengräber künftig zwei Urnen statt nur einer aufnehmen. Persönliche Grabgestaltungen werden nun erlaubt, was Angehörigen mehr Spielraum bei der Grabmalwahl gibt.
Ein neuer Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben – wird kostenfrei eingerichtet. Der Gemeinderat betont, dass das Ziel ein faireres und nachhaltigeres Finanzierungsmodell für die kommunalen Friedhöfe ist.
Die überarbeitete Satzung sieht sowohl Gebührenerhöhungen als auch -senkungen vor, je nach Leistung. Die zusätzlichen Einnahmen werden auf rund 54.500 Euro pro Jahr geschätzt. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach dem Beschluss im April 2026 in Kraft.






