23 May 2026, 12:18

Polizist unter Belästigungsvorwurf – Chefin wegen Strafvereitelung suspendiert

Hat der Polizeichef einen Kollegen gedeckt?

Polizist unter Belästigungsvorwurf – Chefin wegen Strafvereitelung suspendiert

Ein 37-jähriger Polizeibeamter des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim steht unter Verdacht, eine Frau bei einer privaten Veranstaltung sexuell belästigt zu haben. Der Vorfall ereignete sich während eines Boßeln-Treffens in Baccum und führte dazu, dass der Beamte von der Veranstaltung verwiesen wurde. Unterdessen sieht sich Polizeidirektorin Nicola Simon Vorwürfen der Strafvereitelung im Amt aus, weil sie den beschuldigten Beamten nach dessen Platzverweis unterstützt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat zwei getrennte Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eines richtet sich gegen den Beamten, dem bei einer Verurteilung Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Das andere Verfahren zielt auf Simon ab, die seit 2019 Leiterin des Kommissariats ist, und ermittelt wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt.

Simon wird vorgeworfen, sich für den Beamten eingesetzt zu haben, sodass dieser nach seinem ersten Platzverweis auf die Veranstaltung zurückkehren durfte. Strafvereitelung im Amt kann mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren geahndet werden – in minder schweren Fällen mit bis zu drei Jahren – sowie mit Geldbußen.

Aufgrund der Vorwürfe wurde Simon vorläufig von ihren Dienstgeschäften suspendiert. Gegen sie wurden zudem Disziplinarverfahren eingeleitet, deren mögliche Konsequenzen von einer Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reichen. Das Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim lehnte eine Stellungnahme ab und verwies alle Anfragen an die Polizeidirektion Osnabrück.

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Die Ermittlungen gegen den Beamten und Simon dauern noch an. Sollte der Beamte schuldig gesprochen werden, drohen ihm Haftstrafen oder Geldbußen, während Simon mit strafrechtlichen Konsequenzen und disziplinarischen Maßnahmen rechnen muss. Das Ergebnis der Verfahren wird entscheiden, ob weitere Schritte gegen die Beteiligten eingeleitet werden.

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