21 April 2026, 02:16

Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren belastet Justiz unnötig schwer

Zeichen an einer Zugtür, das Passagiere zum Tragen einer Gesichtsbedeckung im öffentlichen Verkehr auffordert, mit Text über mögliche Fahrverbote oder Bußen bei Nichtbefolgung, zentriert vor einem Glasfenster.

Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren belastet Justiz unnötig schwer

Ein führender Rechtsexperte hat die aktuelle Handhabung von Schwarzfahren in Deutschland scharf kritisiert und argumentiert, dass die geltenden Gesetze das Justizsystem unnötig belasten. Helmut Frister, Professor für Strafrecht, behauptet, dass viele Fälle die Schwelle für eine strafrechtliche Verfolgung nicht erreichen und daher anders behandelt werden sollten.

Frister wies darauf hin, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückzuführen ist. Er betonte, dass nicht alle Vorfälle gleich schwerwiegend seien – insbesondere dann nicht, wenn Fahrgäste Sperren nicht gewaltsam überwinden. Seiner Ansicht nach sollten nur vorsätzliche und besonders verwerfliche Handlungen strafrechtlich verfolgt werden.

Laut Daten aus dem Jahr 2024 entfiel jeder achte Schwarzfahrfall auf den Fernverkehr. Frister räumte ein, dass solche Fälle aufgrund des höheren finanziellen Schadens durchaus strafrechtliche Konsequenzen rechtfertigen könnten. Gleichzeitig plädierte er dafür, Bagatelldelikte überhaupt nicht mehr als Straftaten zu werten.

Obwohl Frister sich gegen eine komplette Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ausspricht, fordert er Reformen, um die Gerichte zu entlasten. Zugleich lehnte er Vorschläge ab, Schwarzfahren lediglich zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, und bestand darauf, dass für schwere Fälle eine strafrechtliche Überprüfung erhalten bleiben müsse. Sein zentraler Kritikpunkt ist, dass das aktuelle Gesetz strafrechtliche Sanktionen nicht als letztes Mittel einsetzt – wie es eigentlich vorgesehen wäre.

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Fristers Vorschläge zielen darauf ab, die Flut von geringfügigen Schwarzfahrfällen vor den Gerichten zu verringern. Nach seinen geplanten Änderungen sollten nur noch die schwerwiegendsten Verstöße strafrechtlich verfolgt werden. Die Debatte darüber, wie mit Schwarzfahren in Deutschland umgegangen werden soll, wird voraussichtlich weitergehen, während die Politik mögliche Reformen prüft.

Quelle