Steuerregeln für Vereine: Wichtige Änderungen ab 2026 für Ehrenamtliche in Hünfeld
Waldtraut TröstSteuerregeln für Vereine: Wichtige Änderungen ab 2026 für Ehrenamtliche in Hünfeld
In Hünfeld fand kürzlich der fünfte Infoabend für Ehrenamtliche im Lokomotivschuppen statt
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Vortrag zu den Steuerregeln für Vereine, gehalten von Sandra Oechler, Steuerberaterin und Fachberaterin für gemeinnützige Organisationen. Die Teilnehmer erhielten Einblicke in die wichtigsten Änderungen bei Steuerbefreiungen für Ehrenamtliche und Vereine, die ab 2026 in Kraft treten.
Sandra Oechler, Diplom-Kauffrau und zertifizierte Beraterin für Non-Profit-Organisationen, referierte zum Thema „Steuern in Vereinen“. Sie erläuterte die beiden zentralen Buchungsbereiche für Vereine: die ideellen Tätigkeiten, die steuerfrei bleiben, und die wirtschaftlichen Aktivitäten, die steuerlich begünstigt werden.
Oechler betonte, wie wichtig es für gemeinnützige Gruppen ist, sich strikt an ihre satzungsgemäßen Zwecke zu halten. Zudem klärte sie auf, dass gewerbliche Aktivitäten in Vereinen erst ab einem Jahresumsatz von über 50.000 Euro steuerpflichtig werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Abends waren die Neuerungen bei den Steuerfreibeträgen für Ehrenamtliche. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die pauschale Steuerbefreiung für Ehrenamtliche auf 960 Euro pro Jahr. Zudem erhöht sich der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro jährlich.
Julia Schröder schloss die Veranstaltung mit einer Vorstellung des Treffpunkt Aktiv und der Ehrenamtsbörse des Landkreises ab. Sie wies auf die lokalen Unterstützungsangebote für bürgerschaftliches Engagement hin.
Der Infoabend bot klare Orientierung zu den Steuerregeln, die Vereine und Ehrenamtliche betreffen. Mit den erhöhten Freibeträgen ab 2026 gibt es für Organisationen und Einzelpersonen nun aktualisierte finanzielle Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung von Rechtssicherheit und fördert zugleich das ehrenamtliche Engagement in der Region.






