Teilsieg für Grüne-Politikerin Klara Schedlich im #MeToo-Rechtsstreit gegen Stefan Gelbhaar
Kazim HoffmannTeilsieg für Grüne-Politikerin Klara Schedlich im #MeToo-Rechtsstreit gegen Stefan Gelbhaar
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen zwei Grünen-Politikern hat nun eine teilweise Klärung gefunden. Klara Schedlich, Mitglied aus Berlin, errang einen Teilsieg vor Gericht gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe aus der #MeToo-Bewegung, die sich später als schwer belegbar erwiesen.
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass Schedlich bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen darf – trotz früherer Zweifel an deren Richtigkeit. Die Entscheidung folgt auf Jahre öffentlicher Kontroversen und politischer Folgen für beide Beteiligte.
Der Konflikt begann 2021, als gegen Gelbhaar mehrere #MeToo-Vorwürfe erhoben wurden. Er wies alle Anschuldigungen zurück und bezeichnete sie als falsch und verleumderisch. Schedlich unterstützte die Vorwürfe daraufhin in einer eidesstattlichen Versicherung, die sie dem Rundfunksender RBB vorlegte.
Eine spätere Untersuchung ergab, dass viele der Vorwürfe nicht haltbar waren. Der RBB entschuldigte sich offiziell bei Gelbhaar für die Ausstrahlung unbewiesener Behauptungen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen persönlichen Schilderungen der beiden Politiker beruhten.
Der Rechtsstreit hatte unmittelbare Konsequenzen für Gelbhaar: Er verlor die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2021 und schied schließlich Anfang 2025 aus dem Parlament aus. Der Fall löste innerhalb der Grünen zudem eine Debatte über den Umgang mit internen Konflikten und Fehlverhaltensvorwürfen aus.
Mit dem aktuellen Urteil darf Schedlich bestimmte Aussagen aufrechterhalten – wenn auch nicht alle ursprünglichen Behauptungen. Die Entscheidung unterstreicht die Schwierigkeit, Meinungsfreiheit und den Schutz des Rufs in hochpolitischen Auseinandersetzungen in Einklang zu bringen.
Das Urteil markiert einen Wendepunkt in einem Fall, der Gelbhaars politische Karriere prägte. Zwar kann Schedlich nun bestimmte Vorwürfe wiederholen, doch das Gericht räumte auch Widersprüche in den ursprünglichen Anschuldigungen ein. Offene Fragen bleiben – insbesondere zur Verantwortung in Fällen, in denen öffentliche Vorwürfe sich später als unbegründet erweisen.






