US-Gerichtshof stoppt Klage gegen Daimler wegen argentinischer Menschenrechtsverletzungen
Joachim RoseUS-Gerichtshof stoppt Klage gegen Daimler wegen argentinischer Menschenrechtsverletzungen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem richtungsweisenden Fall über den deutschen Automobilkonzern Daimler AG entschieden. Argentinische Kläger hatten das Unternehmen in Kalifornien wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen während Argentiniens "Guerra Sucia" (1976–1983) verklagt. Die Entscheidung klärt, unter welchen Umständen internationale Konzerne in US-Gerichten für Handlungen belangt werden können, die in keinem Zusammenhang mit dem Bundesstaat stehen, in dem die Klage eingereicht wird.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Daimlers Verbindungen zu Kalifornien – über seine US-Tochtergesellschaft – ausreichten, um dort eine Klage zuzulassen. Das Urteil setzt strengere Grenzen dafür, wo ausländische Unternehmen in den USA verklagt werden dürfen.
Der Rechtsstreit begann, als 22 argentinische Kläger Daimler AG der Mittäterschaft an Misshandlungen durch die argentinische Militärjunta beschuldigten. Sie warfen Mercedes-Benz Argentina, einer Daimler-Tochter, vor, Mitarbeiterlisten bereitgestellt zu haben, die zur Entführung, Folter und zum Verschwinden von mindestens 14 Arbeitern führten. Die Kläger reichten ihre Klage in Kalifornien ein und argumentierten, dass Daimlers US-Tochter Mercedes-Benz USA (MBUSA) dort erhebliche Geschäftsaktivitäten entfalte.
MBUSA ist zwar in Delaware eingetragen und hat seinen Hauptsitz in New Jersey, betreibt aber umfangreiche Geschäfte in Kalifornien. Die Kläger behaupteten, diese Präsenz mache Daimler in dem Bundesstaat "zu Hause" und ermögliche damit eine allgemeine Gerichtsbarkeit. Daimler entgegenete, die Klage dürfe nicht in Kalifornien verhandelt werden, da sich die vorgeworfenen Verstöße in Argentinien ereignet hätten und lediglich die lokale Tochtergesellschaft betrafen.
2014 wies der Supreme Court die Argumente der Kläger einstimmig zurück. Das Gericht urteilte, dass eine allgemeine Gerichtsbarkeit – bei der ein Unternehmen für jeden Anspruch verklagt werden kann, unabhängig vom Bezug zum Bundesstaat – nur dort greift, wo ein Konzern "im Wesentlichen zu Hause" ist. Dies ist in der Regel der Bundesstaat der Gründung oder der Hauptgeschäftssitz. Die wirtschaftlichen Verbindungen zu Kalifornien allein reichten nicht aus.
Die Entscheidung schränkte den Anwendungsbereich der allgemeinen Gerichtsbarkeit ein und kippte damit den weiter gefassten Maßstab des "Geschäftsbetriebs". Sie bestätigte, dass selbst umfangreiche Aktivitäten in einem Bundesstaat ein Unternehmen nicht automatisch Klagen für nicht zusammenhängende Vorfälle aussetzen. Das Urteil beendete zwar effektiv den Prozess der Kläger in Kalifornien, ließ aber die inhaltliche Berechtigung ihrer Vorwürfe gegen Daimler AG offen.
Mit dem Urteil in Daimler AG v. Bauman zieht der Supreme Court klarere Grenzen für Klagen gegen ausländische Konzerne vor US-Gerichten. Unternehmen können nun nur noch in Bundesstaaten mit allgemeiner Gerichtsbarkeit belangt werden, in denen sie gegründet sind oder ihren Hauptsitz haben. Die Entscheidung klärt nicht die zugrundeliegenden Vorwürfe gegen Daimler AG, schränkt aber ein, wo solche Fälle künftig verhandelt werden dürfen.