26 March 2026, 16:21

Zoll fängt Stuttgart-Reisenden mit 24.000 Euro Luxusgütern ohne Deklaration ab

Goldes Abzeichen mit der Gravur "U.S. Customs and Border Protection Officer" in der Mitte auf einem weißen Hintergrund.

Zoll fängt Stuttgart-Reisenden mit 24.000 Euro Luxusgütern ohne Deklaration ab

Ein 43-jähriger Reisender aus dem Raum Stuttgart ist mit nicht deklarierten Luxusgütern im Wert von über 24.000 Euro erwischt worden. Beamte des Hauptzollamts Singen beschlagnahmten die Waren, zu denen hochwertige Kleidung und eine Armbanduhr gehörten. Dem Mann droht nun ein Steuerhinterziehungsverfahren, nachdem er die Tat eingestanden hat.

Der Vorfall ereignete sich, als der Reisende aus der Schweiz nach Deutschland einreiste. Die Zollbeamten entdeckten die nicht deklarierten Waren, deren Wert die zollfreie Grenze von 300 Euro um mehr als das Achtzigfache überstieg. Nach EU-Regeln dürfen Reisende ab 17 Jahren Waren aus Nicht-EU-Ländern, darunter die Schweiz, im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Zu den beschlagnahmten Gegenständen zählten Designerkleidung und eine Luxusuhr. Der Mann behauptete, am vorherigen Grenzübergang keine Zollbeamten gesehen zu haben. Trotz seiner Erklärung musste er etwa 4.600 Euro an Einfuhrabgaben nachzahlen.

Die Zollsätze für nicht deklarierte Luxusgüter in Deutschland variieren je nach Kategorie. Bei Kleidung fallen in der Regel rund 12 Prozent an, bei Schuhen bis zu 17 Prozent und bei Elektronik zwischen 0 und 5 Prozent. Diese Sätze gelten für Sendungen mit einem Wert über 150 Euro, wobei die Abgaben auf Basis des CIF-Werts (Kosten, Versicherung, Fracht) nach dem Gemeinsamen Zolltarif der EU berechnet werden.

Der Fall wurde inzwischen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Die Behörden haben ein formelles Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Mann eingeleitet.

Der Reisende muss die ausstehenden Abgaben begleichen und könnte mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zollbeamte betonen die Bedeutung der Deklaration von Waren, die den Freigrenzwert von 300 Euro überschreiten. Eine unterlassene Meldung kann zu finanziellen Strafen und strafrechtlichen Ermittlungen führen.

Quelle