19 June 2026, 00:23

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Gifhorn: Gericht entscheidet über Baustopp oder Start

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Gifhorn: Gericht entscheidet über Baustopp oder Start

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt

Eine Gerichtsentscheidung am kommenden Dienstag könnte den langjährigen Streit um den südlichen Abschnitt des Projekts endlich beilegen. Das Urteil könnte den Weg für den Baubeginn in Teilen von Wolfsburg und dem Landkreis Gifhorn freimachen.

Der südliche Teil der A39 soll von Wolfsburg bis nach Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn führen. Zudem ist der Bau eines neuen Rasthofs Tappenbecker Moor zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra vorgesehen.

2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren folgten. Eine weitere Klage des BUND aus dem Jahr 2024 ist noch anhängig; die Verhandlung ist für den 23. Juni terminiert.

Aktuell führt die Autobahn GmbH den südlichen Abschnitt auf ihrer Website mit dem Status „Planfeststellungsbeschluss liegt vor, aber nicht vollziehbar“ – solange das Verfahren läuft. Die fertige A39 soll später Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden.

Das anstehende Urteil wird entscheiden, ob die Bauarbeiten in den umstrittenen Abschnitten beginnen können. Bei einer Genehmigung könnten die Arbeiten am südlichen Teilstück und am geplanten Rasthof starten. Die Entscheidung wird auch Auswirkungen auf das gesamte Ausbauprojekt der A39 haben.

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