BGH entscheidet über Schufa-Transparenz bei Bonitätsbewertungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Verfahren zur Transparenz bei der Bonitätsbewertung. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, ausreichend detailliert offenlegt, wie ihr Algorithmus die Bonitätsscores berechnet.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Bewertungsmodell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Bis Ende 2028 soll das alte, komplexere System vollständig ersetzt werden.
Fünf Kläger haben gegen die Schufa geklagt. Sie werfen dem Unternehmen vor, nicht ausreichend zu erklären, wie die Scores zustande kommen und welche Daten sowie Gewichtung dabei eine Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Dresden gab den Klägern recht und urteilte, dass die aktuellen Angaben der Schufa den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Nun muss der BGH entscheiden, ob die bisherigen Offenlegungen der Schufa den Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Zudem wird geklärt, wie detailliert die an Verbraucher übermittelten Datensätze sein müssen. Die Schufa betont, ihre Praxis sei bereits jetzt rechtmäßig, während die Kläger mehr Einblick in die Berechnungslogik fordern.
Das Urteil des BGH wird künftige datenbasierte Bewertungen prägen und die Transparenzpflichten bei automatisierten Entscheidungen nach der DSGVO konkretisieren. Ab November 2026 tritt zudem ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring“-Systeme in Kraft. Die Entscheidung könnte Maßstäbe setzen, wie viel Detailwissen Unternehmen über ihre Algorithmen preisgeben müssen.






