04 April 2026, 18:22

BGH-Urteil bringt Teilsieg für DocMorris im Rabattstreit um Medikamente

Ein Plakat mit der Aufschrift "In 2022 verlangte Big Pharma von Amerikanern zwei bis drei Mal so viel wie in anderen Ländern für dieselben Medikamente" unten, mit ein paar Flaschen und einer Spritze.

BGH-Urteil bringt Teilsieg für DocMorris im Rabattstreit um Medikamente

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit über Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente frühere Urteile gegen die Online-Apotheke DocMorris teilweise aufgehoben. Die im November 2022 verkündete Entscheidung folgt auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sowie frühere Eingriffe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Der Fall nahm zwischen 2013 und 2015 seinen Anfang, als das Landgericht Köln fünf einstweilige Verfügungen gegen DocMorris erließ. Betroffen waren verschiedene Rabattaktionen, darunter eine direkte Preissenkung von 5 Euro auf Rezeptmedikamente sowie eine Verlosung, bei der Kunden für die Einreichung von Rezepten ein E-Bike gewinnen konnten. Zwei der Streitfälle wurden später in einem EuGH-Urteil von 2016 behandelt, das die Preisbindungsregeln für verschreibungspflichtige Arzneimittel präzisierte.

In seiner aktuellen Entscheidung urteilte der BGH, dass zwei der DocMorris-Aktionen – die Fälle 3 und 5 – rechtmäßig seien, da es sich um klare Preisnachlässe handele. Eine weitere Werbeaktion wurde jedoch als unzulässig eingestuft, weil der Rabatt nicht eindeutig definiert war und damit gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstieß. Nur in einem Fall blieb es dabei, dass DocMorris den Rezeptpreis direkt um 5 Euro reduziert hatte.

Zwei weitere Fälle verwies der BGH zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht zurück. Zudem räumte er ein, dass der AKNR in diesen Fällen möglicherweise Schadensersatzzahlungen an DocMorris drohten. Den Fall der E-Bike-Verlosung legte der BGH dem EuGH vor, um klären zu lassen, ob das deutsche Verbot von Zuwendungen (Zuwendungsverbot) auch für EU-Versandapotheken im Rahmen nationaler Werberegeln gilt.

Das EuGH-Urteil von 2016 zur Preisbindung bleibt zwar eine zentrale Referenz, doch die jüngste BGH-Entscheidung stellt einen Teilerfolg für DocMorris im Kampf gegen Werbebeschränkungen für verschreibungspflichtige Medikamente dar.

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Die BGH-Entscheidung könnte für DocMorris in zwei Fällen Schadensersatzansprüche bedeuten, während die übrigen Streitpunkte von weiteren juristischen Prüfungen abhängen. Offene Fragen bleiben zudem, wie EU-weite Versandapotheken die deutschen Werberegeln einhalten müssen. Die endgültige Klärung im Fall der E-Bike-Verlosung liegt nun beim EuGH.

Quelle