EU-Käufer zahlen bald mehr für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern
EU-Onlinekäufer müssen sich auf höhere Kosten bei Bestellungen aus Drittländern einstellen
Ab Juli 2023 werden Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU für Verbraucher in der Union teurer. Neue Zollvorschriften führen dann zusätzliche Gebühren ein – selbst bei günstigen Artikeln. Mit den Änderungen will die EU die Besteuerung von Importen innerhalb des Binnenmarkts anpassen.
Ab 1. Juli 2023 steigen die Preise für Waren aus Nicht-EU-Ländern Aktuell entfallen auf Sendungen unter 150 Euro oft keine Zollgebühren, doch diese Ausnahme wird schrittweise abgeschafft. Ab November 2026 fällt eine Pauschale von 3 Euro pro Produktkategorie auf Waren unter 150 Euro an. Die genaue Höhe der Abgabe für diese Kleinstsendungen legt die Europäische Kommission fest.
Ein einfaches Handyhülle für 7 Euro könnte nach Gebühren und Zöllen fast 20 Euro kosten. Zudem können Kurierdienste zusätzliche Serviceentgelte für die Zollabwicklung erheben. Ab etwa 2028 steigen die Kosten weiter, wenn alle Sendungen – unabhängig vom Wert – ab dem ersten Euro versteuert werden.
Innerhalb der EU gelten andere Regeln Hier bewegen sich die meisten Waren zollfrei, ausgenommen sind etwa Alkohol, Tabak und Kaffee. Doch beim Kauf bei Händlern außerhalb der Union drohen weitere Risiken: Verbraucherrechte sind oft schwächer, und Rücksendungen können problematisch werden. Experten raten, vor dem Kauf die rechtlichen Hinweise des Händlers sowie die Versandbedingungen zu prüfen.
Fazit: EU-Kunden zahlen künftig mehr für Bestellungen aus Drittländern Die neuen Regeln sehen vor, dass ab 2026 zunächst eine Gebühr von 3 Euro pro Produktkategorie fällig wird, bevor ab 2028 jeder Import – egal wie günstig – von Anfang an besteuert wird. Käufer sollten diese Zusatzkosten künftig bei Bestellungen bei internationalen Händlern einkalkulieren.






