Geflohener Mörder Benjamin F. nach Hafturlaub in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Der Vorfall wirft Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen und den Richtlinien für Hafturlaub bei solchen Tätern auf.
Benjamin F. hatte vor seiner Flucht bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten. Nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach mindestens zehn Jahren Haftzeit Beurlaubungen gewährt werden. Er erfüllte die Voraussetzung von acht Jahren für begleitete Aktivitäten und galt als nicht flucht- oder rückfallgefährdet.
Bei seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit seinem Motorrad floh. Später wurde er nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst.
Das zuständige Ministerium prüft den Fall, hat seine Erkenntnisse jedoch noch nicht veröffentlicht. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat Nachfragen zu den Umständen der Flucht gestellt.
Die Flucht hat eine Debatte über die Regelungen für Hafturlaub bei Hochrisiko-Häftlingen ausgelöst. Die Behörden ermitteln weiterhin zu dem Vorfall und dessen Konsequenzen für künftige Verfahren. Der Fall verdeutlicht die Gratwanderung zwischen Resozialisierungsmöglichkeiten und der Gewährleistung öffentlicher Sicherheit.






