Gericht stoppt Linken-Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen angeblicher Parkinson-Verspottung
Niko CichoriusGericht stoppt Linken-Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen angeblicher Parkinson-Verspottung
Ein Gericht in Deutschland hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten über Vorwürfe der Verspottung zuungunsten der Linken entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, die Behauptung zu wiederholen, zwei AfD-Politiker hätten die Parkinson-Symptome eines Kollegen nachgeahmt.
Der Fall dreht sich um eine hitzige Auseinandersetzung während einer Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern im April 2025. Der Konflikt begann, als der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn den stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult und den parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein beschuldigte, seine Parkinson-Erkrankung verächtlich imitiert zu haben. Bruhns Vorwürfe veröffentlichte er in einer Pressemitteilung, woraufhin dreizehn AfD-Abgeordnete eine einstweilige Verfügung gegen deren Verbreitung beantragten.
Ein Gericht erster Instanz hatte zuvor eine Teilentscheidung gefällt: Es untersagte zwar die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“, erlaubte jedoch die übrigen Aussagen der Linkspartei. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil nun auf und stellte fest, dass die Vorwürfe der Verspottung nicht ausreichend belegt seien.
Die Richter betonten, dass Politiker scharfe Kritik zwar hinnehmen müssten, persönliche Angriffe jedoch nicht geduldet werden könnten. Die Linkspartei habe es versäumt, die Vorwürfe der Nachahmung zu beweisen, da keine Zeugen Bruhns Schilderung bestätigten. Zudem verletzten die Aussagen nach Auffassung des Gerichts unrechtmäßig die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten.
Schult begrüßte das Urteil als Bestätigung gegen das, was er als haltlose Anschuldigungen bezeichnete. Stein pflichtete ihm bei und warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen zu verbreiten, um Reputationen zu schädigen.
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts dürfen die umstrittenen Passagen der Pressemitteilung von den beiden betroffenen Linken-Kreisverbänden nicht mehr veröffentlicht werden. Das Urteil verhindert, dass die Partei ihre Vorwürfe gegen die AfD-Politiker wiederholt. Maßgeblich für die Richter war das Fehlen von Beweisen für die behauptete Verspottung. Beide Seiten sehen sich nun mit dem Ergebnis eines Rechtsstreits konfrontiert, der die Grenzen politischer Kritik im öffentlichen Amt aufzeigt.






