Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Joachim RoseGericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, bestimmte Vorwürfe gegen ihn zu veröffentlichen. Zudem wird die Verwendung von Zitaten aus einer privaten E-Mail blockiert, die Ulmen an seinen Anwalt geschickt hatte.
Ulmen hatte im April erstmals rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Das Landgericht Hamburg hatte im Mai zunächst zugunsten des Magazins entschieden und dessen Berichterstattung über die Deepfake-Vorwürfe für zulässig erklärt. Das Oberlandesgericht hat nun Teile dieses Urteils gekippt.
Die einstweilige Verfügung verbietet Der Spiegel, zu behaupten, Ulmen habe mit KI erzeugte Fake-Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Das Gericht sah hierfür keine ausreichenden Beweise. Zudem urteilte es, dass die Zitate aus der E-Mail in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ fallen und damit besonders schützenswert sind.
Allerdings darf das Magazin weiterhin über Fernandes’ Vorwurf berichten, Ulmen habe sie körperlich misshandelt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt separat wegen dieser Vorwürfe häuslicher Gewalt. Fernandes wirft Ulmen zudem vor, in ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile angelegt zu haben, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten.
Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt. Die Kanzlei hofft, dass es zu einer sachlicheren öffentlichen Diskussion beiträgt und die Vorverurteilung ihres Mandanten beendet.
Die Entscheidung des Gerichts beschränkt, was Der Spiegel über die Deepfake-Vorwürfe veröffentlichen darf. Unterdessen hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigt, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes zu verschärfen. Der Fall zeigt die anhaltenden juristischen Debatten um digitale Privatsphäre und Missbrauch auf.
