30 March 2026, 18:26

Grünfutter sammeln: Wann das Pflücken auf Wiesen verboten ist

Eine dichte Wiese voller gelber Dandelionen mit grünen Stängeln, die sich vor einem Hintergrund aus saftigem Grün abheben.

Grünfutter sammeln: Wann das Pflücken auf Wiesen verboten ist

Viele Haustierbesitzer suchen nach frischem Grünfutter, um ihre Tiere auf natürliche Weise zu ernähren. Doch das Betreten von Wiesen und Feldern kann rechtliche Konsequenzen haben oder unbeabsichtigten Schaden anrichten. Die Regeln sind in Deutschland unterschiedlich, und was harmlos erscheint, kann gegen lokale Gesetze verstoßen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

In mehreren Bundesländern gelten strenge Vorschriften für das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen. Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verbieten den Zutritt zu Wiesen während der Vegetationsperiode von März bis Oktober. Schleswig-Holstein geht noch weiter und untersagt das Betreten von Ackerland generell.

In anderen Regionen Deutschlands gibt es für diesen Zeitraum keine einheitlichen Einschränkungen. Dennoch kann das Betreten von Wiesen Ernte schädigen, die als Tierfutter dient. Selbst wenn keine Schilder aufgestellt sind, ist oft die Erlaubnis des Grundstückseigentümers nötig, bevor Grünpflanzen oder Blumen gepflückt werden dürfen.

Die meisten Landwirte haben nichts dagegen, wenn Menschen vorsichtig und in geringen Mengen Gras sammeln. Ohne vorherige Rücksprache riskieren Besucher jedoch Beschwerden oder Bußgelder. Ein generelles Recht auf Betreten der Felder gibt es nicht – es kann eingeschränkt werden, um das Land zu schützen.

Bevor man Grünfutter sammelt, ist es am sichersten, sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren oder den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen. Schäden an der Ernte oder unbefugtes Betreten können sowohl für Landwirte als auch für Tierhalter zu Problemen führen. Weitere Details zu den Regeln für den Aufenthalt im Freien finden sich im Artikel "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?"

Quelle