Hofbrauhaus Wolters beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung und setzt auf Neuanfang
Kazim HoffmannHofbrauhaus Wolters beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung und setzt auf Neuanfang
Die Hofbrauhaus Wolters GmbH hat beim Amtsgericht Braunschweig ein Eigenverwaltungsverfahren nach der Insolvenzordnung beantragt. Der Schritt folgt anhaltend schwachen Umsätzen und stark gestiegenen Kosten. Das Unternehmen strebt eine Neuausrichtung seines Geschäftsmodells an, um unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter operieren zu können.
Wolters kündigte an, sich künftig stärker auf den regionalen Markt zu konzentrieren und von der traditionellen Bierbrauerei auf die Produktion innovativer Getränke umzustellen. Dazu gehört auch die Erweiterung des Sortiments an alkoholfreien Getränken. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die deutsche Braubranche seit der COVID-19-Pandemie und den globalen Lieferkettenstörungen mit stark gestiegenen Produktions- und Energiekosten zu kämpfen hat.
Am Freitag reichte das Unternehmen offiziell den Insolvenzantrag ein. Der Rechtsanwalt Kimon Kantis erklärte, die Eigenverwaltung ermögliche es Wolters, die branchenspezifischen Herausforderungen nachhaltig anzugehen. Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH wurde als vorläufiger Sachwalter bestellt, um den Prozess zu begleiten.
Berater der Kanzleien Eckert Rechtsanwälte und Eckert Assurance GmbH unterstützen die Restrukturierung. Der Wirtschaftsprüfer Hendrik Mysegades bestätigte, das Ziel sei eine strategische Neuaufstellung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des vollen Geschäftsbetriebs. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter bleiben während des Verfahrens gesichert.
2025 waren die Bierabsätze in Deutschland um sechs Prozent zurückgegangen, was die finanzielle Lage von Wolters zusätzlich belastete. Die Umstrukturierung soll die Zukunft des Unternehmens sichern, indem es sich an die Marktnachfrage und den wirtschaftlichen Druck anpasst. Wolters wird den Betrieb während des Insolvenzverfahrens fortsetzen – Mitarbeiter und Geschäftsabläufe bleiben davon unberührt.






