10 May 2026, 06:19

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – lebenslang möglich

Altes Buch mit dem Titel 'Berichte aus den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue' geöffnet auf einer Seite mit schwarzer Tinte

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – lebenslang möglich

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden. Die geplante Änderung zielt darauf ab, dass Verbrechen, die aus geschlechtsspezifischen Motiven begangen werden, künftig als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Bisher sieht das Gesetz nur bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, während Totschlag mit zeitlich begrenzten Haftstrafen geahndet wird, die eine spätere Entlassung ermöglichen.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen zwar teilweise als Mord verfolgt werden. In einigen Fällen wird die Anklage jedoch auf Totschlag herabgestuft, wenn Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend machen. Hubigs Vorstoß soll diese Lücke schließen, indem geschlechtsspezifische Beweggründe ausdrücklich in den Mordparagraphen aufgenommen werden.

Falls die Reform verabschiedet wird, könnte eine Person, die eine Frau allein wegen ihres Geschlechts tötet – und dabei weitere rechtliche Voraussetzungen erfüllt –, wegen Mordes angeklagt werden. Die Neuregelung würde Staatsanwälten eine klarere Rechtsgrundlage für die Verfolgung solcher Fälle bieten. Hubig argumentiert, dass die Anpassung den Schutz vor sogenannten Feminiziden stärken und zu gerechteren Urteilen führen werde.

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Der geplante Zusatz würde die Definition von Mord um geschlechterbasierte Tötungsdelikte erweitern. Damit könnten Gerichte in solchen Fällen lebenslange Haftstrafen verhängen, statt auf die begrenzten Strafmaße für Totschlag zurückzugreifen. Die Reform muss nun weitere parlamentarische Beratungen durchlaufen, bevor sie gegebenenfalls in Kraft treten kann.

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