Köln und Düsseldorf fordern legale Drogen-Abgabestellen gegen Kriminalität und Elend
Joachim RoseKöln und Düsseldorf fordern legale Drogen-Abgabestellen gegen Kriminalität und Elend
Die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf fordern die Legalisierung des kleinteiligen Handels mit harten Drogen in ihren Städten. Torsten Burmester und Stephan Keller wollen damit die wachsenden Probleme durch den offenen Drogenkonsum im öffentlichen Raum angehen. Ihr Vorschlag zielt darauf ab, kontrollierte Räume für den Mikrohandel einzurichten, um die Belastung für die Anwohner zu verringern.
Im Kölner Neumarkt haben Drogenabhängige das Viertel zu einem Brennpunkt für offenen Konsum und damit verbundene Kriminalität gemacht. Anwohner und Geschäftsleute berichten von aggressivem Betteln, Diebstählen und Prostitution. Burmester betonte das Leid sowohl der Süchtigen als auch der lokalen Bevölkerung in den betroffenen Gebieten.
Crack hat Heroin als meistkonsumierte illegale Droge in großen deutschen Städten wie Hamburg, Berlin und Frankfurt abgelöst. Dieser Wandel hat die Zustände in Orten wie dem Neumarkt weiter verschärft, wo öffentlicher Drogenkonsum mittlerweile alltäglich ist.
Keller und Burmester haben sich in einem Schreiben an den Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach, gewandt und eine rechtliche Prüfung ihres Vorhabens beantragt. Sie schlagen vor, den Verkauf und Kauf kleiner Mengen harter Drogen in medizinisch überwachten Einrichtungen zu erlauben. Das Personal in diesen Zentren würde klare rechtliche Leitlinien erhalten, um sicher arbeiten zu können. Die Oberbürgermeister sind überzeugt, dass dieser Ansatz die Kriminalität verringern und öffentliche Belästigungen eindämmen könnte.
Das Konzept sieht vor, den Drogenhandel in kontrollierte Räume zu verlagern, in denen Abhängige Unterstützung erhalten können. Bei einer Genehmigung würde dies Rechtssicherheit für die Mitarbeiter schaffen und möglicherweise die Lebensbedingungen für Anwohner und Unternehmen verbessern. Der Vorschlag liegt nun den Landesbehörden zur Prüfung vor.






