17 June 2026, 19:23

Neuer EU-Stornierungsbutton: So einfach wird die Kündigung von Online-Verträgen ab Juni

Anfang des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neuer EU-Stornierungsbutton: So einfach wird die Kündigung von Online-Verträgen ab Juni

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Online-Verträge storniert werden können. Unternehmen, die dem deutschen Recht unterliegen, müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Neuerung soll Verbrauchern die Rücknahme digitaler Verträge erleichtern.

Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich verläuft. In Deutschland wurde die Richtlinie bereits in nationales Recht überführt, sodass der Button für alle betreffenden Verträge verpflichtend ist. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen, bevor die Pflicht für ihre Unternehmen gilt.

Der Stornierungsbutton muss ebenso einfach zu bedienen sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Er ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht, das Verbrauchern in der Regel 14 Tage nach Unterzeichnung oder Erhalt der Ware eine Stornierung ermöglicht. Fehlt der Button, könnte sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

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Bei einer Stornierung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten, damit sie einen Nachweis über die vorgenommene Aktion haben.

Der neue Button soll die Kündigung von Online-Verträgen vereinfachen. Unternehmen sind verpflichtet, die Regelung einzuhalten, andernfalls riskieren sie eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher. Derzeit gilt die Pflicht in Deutschland, während andere EU-Staaten voraussichtlich folgen werden, sobald sie die Richtlinie umsetzen.

Quelle