10 May 2026, 02:16

Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis

Plakat zur Pflegeschwesterwoche 2020 mit zwei Fotos von Pflegern auf der linken Seite und dem Text "Mitgefühl, Expertise, Vertrauen" auf der rechten Seite sowie einem Logo in der rechten unteren Ecke.

Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis

Ein neuer Gesetzentwurf soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu verringern und die Arbeitsbelastung in Pflegeeinrichtungen zu erleichtern. Allerdings bringt die Umstellung auch zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufgaben für Arztpraxen mit sich.

Der Vorschlag ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Bisher müssen Pflegeheime Rezepte manuell sammeln und an die beliefernde Apotheke weiterleiten. Künftig werden Ärzte diese direkt elektronisch übermitteln, was Zeit für das Pflegepersonal spart.

Das Ministerium rechnet damit, dass Pflegeheime durch den Wegfall des Rezeptmanagements jährlich rund 5 Millionen Euro einsparen. Gleichzeitig entstehen für Arztpraxen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro. Jede E-Rezept-Übertragung wird voraussichtlich eine halbe Minute mehr Zeit für Prüfung und Versand erfordern, was die Arbeitsbelastung erhöht.

Bei 880.000 Pflegeheimbewohnern – von denen 90 Prozent über Versorgungsverträge abgedeckt sind – kalkuliert das Ministerium mit jährlichen Kosten von 8,834 Millionen Euro für die E-Rezept-Abwicklung. Nach Abzug der Einsparungen ergibt sich eine Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro. Das System wird zudem technische Prüfungen beinhalten, um Pflegeheime über eingegangene Rezepte zu informieren, sofern kein Bewohner widerspricht.

Die Maßnahme ist vorläufig. Ab dem 1. Januar 2029 werden Pflegeheime vollständig in einen spezialisierten Service integriert, sodass die direkte Übermittlung von Ärzten an Apotheken entfällt.

Das Gesetz wird zwar den manuellen Aufwand in Pflegeheimen reduzieren, für Arztpraxen steigen jedoch Kosten und Arbeitsbelastung. Die Einsparungen für Pflegeeinrichtungen belaufen sich auf 5 Millionen Euro, während das System insgesamt mit höheren Nettoausgaben konfrontiert sein wird. Die Regelung bleibt bis zur Einführung einer dauerhaften Lösung im Jahr 2029 in Kraft.

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