24 March 2026, 08:18

Schwere Attacke im Regionalexpress: Hundebesitzer schlägt Zugbegleiter

Ein Mann in militärischer Uniform spielt mit einem Hund an der Leine und hält ein Objekt, mit einem Zug und Infrastruktur im Hintergrund.

Schwere Attacke im Regionalexpress: Hundebesitzer schlägt Zugbegleiter

Gewalttätige Auseinandersetzung in Regionalexpress nach Stuttgart

Am Freitagabend kam es in einem Regionalexpress in Richtung Stuttgart zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Der Streit begann, als ein Zugbegleiter einen Fahrgast auf die vorgeschriebene Maulkorbpflicht für Hunde hinwies. Die Situation eskalierte schnell zu einer körperlichen Attacke, woraufhin die Bundespolizei die Ermittlungen aufnahm.

Der Vorfall ereignete sich in Plochingen, nachdem ein Zugbegleiter einen Hundebesitzer auf dessen angeleinten und unmaulkorbten Pitbull ansprach. Der Fahrgast reagierte mit verbalen Beleidigungen und Drohungen, bevor er den Mitarbeiter an der Hand schlug. Anschließend floh er mit seinem Hund und ließ den verletzten Zugbegleiter zurück.

Der Gesuchte wird als großer, kräftig gebauter Mann von etwa 1,90 Metern Größe mit kurzen Haaren und vollem Bart beschrieben. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Körperverletzung und fahndet nach dem Täter.

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Die Auseinandersetzung reiht sich in eine Serie von Bemühungen der Deutschen Bahn ein, die Regeln für die Tiermitnahme zu präzisieren und das Personal besser zu schulen. Zwischen 2024 und 2026 hatte das Unternehmen seine Richtlinien nach mehreren Vorfällen mit Hunden in Zügen aktualisiert. Auch das Eisenbahn-Bundesamt forderte 2025 strengere Präventivmaßnahmen, darunter deutlichere Hinweisschilder und alternative Beförderungsmöglichkeiten. Die Kernregeln – etwa Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde – blieben jedoch unverändert.

Nach dem Angriff läuft die Fahndung nach dem Täter weiter. Die Deutsche Bahn setzt weiterhin auf die Durchsetzung ihrer Haustierregeln und verstärkt die Schulung der Mitarbeiter. Die Behörden kündigten vorerst keine Änderungen der bestehenden Vorschriften an.

Quelle