Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Bas-Entwurf scharf ab
Waldtraut TröstStreit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Bas-Entwurf scharf ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes zurückgewiesen. Der von Bundesarbeitsministerin Bárbel Bas vorgelegte Entwurf sieht Änderungen bei den wöchentlichen Arbeitszeiten vor, stößt jedoch auf Kritik wegen der möglichen Folgen für kleine und mittlere Unternehmen.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung verpflichtet, das deutsche Arbeitsrecht an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen. Dazu gehörte die Einführung der Option, die Höchstarbeitszeit wöchentlich statt täglich zu regeln. Zudem sollte die Bürokratie bei der Arbeitszeiterfassung abgebaut werden – mit Übergangsfristen für den Mittelstand.
Die EU-Richtlinie begrenzt die wöchentliche Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden pro Sieben-Tage-Zeitraum, inklusive Überstunden, berechnet über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Bei Nachtarbeit darf der Durchschnitt acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten.
Der aktuelle Entwurf behält zwar die wöchentliche Obergrenze bei, schränkt die Flexibilität jedoch auf Beschäftigte ein, die unter Tarifverträge fallen. Connemann wirft der Vorlage vor, damit den Koalitionsvertrag zu brechen und den Mittelstand zu benachteiligen. Zudem warnt sie, dass die geplanten Dokumentationspflichten eine neue Bürokratiewelle auslösen könnten. Die Ausschließung von Beschäftigten ohne Tarifbindung von flexiblen Regelungen sei wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht durchsetzbar, so Connemann weiter.
Der Streit zeigt die Spannungen bei der Umsetzung der Arbeitszeitreform auf. Connemanns Ablehnung signalisiert massiven Widerstand gegen die aktuelle Fassung des Entwurfs. Die Regierung steht nun vor der Aufgabe, die Bedenken auszuräumen und den Vorschlag mit den ursprünglichen Zusagen in Einklang zu bringen.






