10 May 2026, 20:17

Warum Hindenburgs Flaggenverordnung die Weimarer Republik weiter spaltete

Deutsche Flagge mit drei horizontalen Streifen in Schwarz, Rot und Gold, die einen schwarzen Doppeladler in der Mitte zeigt.

Warum Hindenburgs Flaggenverordnung die Weimarer Republik weiter spaltete

Am 5. Mai 1926 erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg die zweite Flaggenverordnung der Weimarer Republik. Das Dekret sollte einen langwierigen Streit über die Nationalfarben Deutschlands beilegen. Doch die Entscheidung vertiefte nur die Gräben zwischen den politischen Lagern und der Bevölkerung gleichermaßen.

Der Konflikt um die Flagge schwelte bereits seit den Umbrüchen von 1918/19. Die extreme Linke, darunter die Spartakisten und später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), setzte sich für Rot als Nationalfarbe ein. Gleichzeitig bestanden rechtsextreme Parteien wie die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und die Deutsche Volkspartei (DVP) auf die Rückkehr zu den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Die gemäßigtere Weimarer Koalition hingegen unterstützte Schwarz-Rot-Gold – die Farben, die nach der Revolution angenommen worden waren.

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Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatte sich die Spaltung weiter verfestigt. Ein „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ stand einem „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“ gegenüber. Die Spannungen griffen auf den Alltag über: Es gab Prügeleien auf Schulhöfen, Streit um die Dekoration von Kirchtürmen und sogar Auseinandersetzungen unter Badenden, die Sandburgen bauten.

Hindenburg versuchte zunächst, die Krise mit einem offenen Brief zu entschärfen, in dem er zu einem verfassungskonformen Kompromiss aufrief. Doch der Druck wuchs, nachdem die DVP einen Antrag eingebracht hatte, der die Rückkehr zu den kaiserlichen Farben forderte. Der parteilose Reichskanzler Hans Luther schlug daraufhin eine Lösung vor, die Hindenburg übernahm. Die daraus resultierende Verordnung schrieb vor, dass deutsche diplomatische Vertretungen außerhalb Europas sowohl die schwarz-rot-goldene Trikolore als auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge hissen mussten.

Hinter den Kulissen war Edwin Redslob, der Reichskunstwart, damit beauftragt worden, die „künstlerische Gestaltung“ der Flagge zu klären. Er schlug einen Kompromiss vor: eine Flagge mit roten und gelben Vierteln, überragt von einem schwarzen Balkenkreuz. Doch die endgültige Verordnung umging seinen Vorschlag. Stattdessen erzwang sie die Doppelführung der Flaggen – ein Schritt, der die Linke und die Mitte dazu bringen sollte, Schwarz-Rot-Gold vollständig zu akzeptieren.

Die Verordnung trug wenig zur Versöhnung bei. Diplomatische Vertretungen mussten nun zwar zwei Flaggen hissen, doch im Inland blieben die Spannungen bestehen. Der Streit um die Farben legte weiterhin die tiefen politischen Brüche in der Weimarer Republik offen.

Quelle