EU setzt mit "Ja-heißt-Ja" neue Maßstäbe gegen sexuelle Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution unterstützt, die Zustimmung in Fällen sexueller Gewalt neu definiert. Bekannt als das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip, verlagert sie den Fokus auf eine klare, aktive Einwilligung statt auf passiven Widerstand. Der Schritt folgt wachsendem Druck in ganz Europa, den Opferschutz zu stärken.
Die Resolution gewann an Fahrt, nachdem der viel beachtete Fall von Gisèle Pelidot Lücken in den bestehenden Zustimmungsgesetzen offenbart hatte. Anders als der ältere "Nein-heißt-Nein"-Standard verlangt "Ja-heißt-Ja" eine ausdrückliche, freiwillige Zustimmung – Schweigen oder fehlender Widerstand gelten nicht mehr als Einwilligung.
Mehrere europäische Länder wenden dieses Prinzip bereits an, darunter Schweden, Belgien und Frankreich. Auch Dänemark und Italien haben in den letzten Jahren ähnliche Gesetze eingeführt. Die Entscheidung der EU zielt auf einen einheitlichen Ansatz ab, auch wenn die Resolution vorerst nur symbolischen Charakter hat.
Nach dem neuen Standard können Täter nicht mehr geltend machen, sie hätten eine fehlende Zustimmung nicht erkannt, wenn das Opfer nicht deutlich "Ja" gesagt hat. Allerdings besitzt die Resolution noch keine rechtliche Bindungskraft in den Mitgliedstaaten. Ihr Hauptziel ist es, eine gemeinsame Linie bei der Behandlung von Sexualstraftaten zu fördern.
Die Unterstützung der EU für "Ja-heißt-Ja" setzt einen klareren Maßstab für Einwilligung. Zwar ist die Resolution nicht verbindlich, doch drängt sie die Mitgliedstaaten dazu, ihre Gesetze zu überprüfen. Das Prinzip mag gesellschaftliche Stigmata nicht beseitigen, doch es rückt die juristische Debatte um eine aktive Zustimmung in den Mittelpunkt.






