Gericht lehnt Wetterichs Klage gegen Erwähnung ihrer Maoisten-Vergangenheit ab
Waldtraut TröstGericht lehnt Wetterichs Klage gegen Erwähnung ihrer Maoisten-Vergangenheit ab
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die CDU-Politikerin Susanne Wetterich Verweise auf ihre Vergangenheit in einer maoistischen Studentengruppe nicht löschen lassen kann. Die Richter wiesen damit ihr Argument zurück, dass ihre Jahrzehnte zurückliegende politische Verstrickung nicht länger öffentlich thematisiert werden dürfe. Wetterich, seit langem Mitglied der Christdemokraten, hatte versucht, die Nennung ihres Namens in historischen Forschungsarbeiten zu unterbinden.
Im Mittelpunkt des Falls steht ihr Engagement in der linken Szene der 1970er-Jahre, das im Zusammenhang mit dem Radikalenerlass wieder aufgegriffen wurde – einem Beschluss, der Radikalen den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren sollte.
Wetterichs frühe politische Aktivitäten wurden erstmals im Rahmen von Recherchen zum Radikalenerlass bekannt, einer zwischen 1972 und 1979 geltenden Regelung, die Extremisten von staatlichen Positionen ausschloss. Später tauchte ihr Name 2021 in einem Interview auf, das sich mit erneuten Forderungen nach einem Berufsverbot für Extremisten im öffentlichen Dienst befasste. Eine freiwillige Offenlegung dieser Verbindungen war von ihr nicht erfolgt.
In ihrer Jugend gehörte Wetterich einer maoistischen Hochschulgruppe an – eine Tatsache, die ihr später berufliche Schwierigkeiten einbrachte. So musste sie sich vor einem Arbeitsgericht wegen ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin aufgrund dieser politischen Verknüpfungen verantworten. Dennoch trat sie in den 1980er-Jahren der CDU bei und baute sich eine lange politische Karriere auf.
Über die Jahre hinweg saß sie von 1987 bis 2003 im hessischen Landtag, war von 2003 bis 2015 Landrätin des Main-Taunus-Kreises und hatte zeitweise sogar ein Mandat im Bundestag inne. Außerhalb der Politik arbeitete Wetterich im Medienbereich, unter anderem beim Süddeutschen Rundfunk sowie als Pressesprecherin des Stuttgarter Rathauses. Seit 2002 führt sie eine eigene Kommunikationsagentur.
Das Gericht wies ihre Klage zurück, wonach die Nennung ihres Namens gegen ihre Rechte verstoße. Als Person des öffentlichen Lebens stehe ihr kein "Recht auf Vergessenwerden" in Bezug auf ihre Vergangenheit zu, hieß es in der Begründung. Die CDU Südwest, wo Wetterich heute die Frauen-Union leitet, hat sich zu dem Urteil nicht geäußert.
Die Entscheidung bedeutet, dass Wetterichs frühe politische Betätigung weiterhin in öffentlichen Debatten erwähnt werden darf. Ihr Werdegang zeigt, wie sie vom linken Aktivismus zu einer führenden Position in der CDU aufstieg – ohne dass ihr dies nachweislich berufliche Nachteile eingebracht hätte. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Vergangenheit und öffentlicher Rechenschaftspflicht bei langjährigen Politikern auf.