Historische Klage gegen BND: Darf der Geheimdienst Journalisten überwachen?
Joachim RoseHistorische Klage gegen BND: Darf der Geheimdienst Journalisten überwachen?
Bundesnachrichtendienst vor historischer Klage: Überwachung von Journalisten auf dem Prüfstand
Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) sieht sich mit einer richtungsweisenden Verfassungsbeschwerde konfrontiert, die seine jahrzehntelange Überwachung internationaler Journalisten anprangert. Sechs Reporter hatten die Klage 2017 eingereicht; im Januar 2022 verhandelte das Bundesverfassungsgericht den Fall – das Urteil wird für April erwartet. Im Kern geht es um die Frage, ob die digitalen Spionagemethoden des BND die Pressefreiheit untergraben.
Der BND wurde 1956 während des Kalten Krieges gegründet, ursprünglich mit dem Auftrag, die Rote Armee zu überwachen und mit Verbündeten wie den USA zusammenzuarbeiten. Die ersten zwölf Jahre operierte der Dienst ohne rechtliche Grundlage, bis ein Gesetz von 1968 Abhörmaßnahmen erlaubte – allerdings mit dem expliziten Schutz deutscher Bürger vor Überwachung.
Im Laufe der Jahrzehnte weiteten sich die Befugnisse des BND beträchtlich aus. 1990, 2001 und erneut 2017 wurden Gesetze novelliert, die eine Überwachung von Ausländern ohne richterlichen Beschluss gestatteten. 2013 dann enthüllten die von Edward Snowden veröffentlichten Dokumente, dass der BND an unkontrollierten Massenüberwachungsprogrammen beteiligt war – oft in Kooperation mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA).
Das volle Ausmaß der BND-Aktivitäten wurde 2017 bekannt, als Der Spiegel berichtete, der Dienst überwache seit 1999 systematisch große Medienorganisationen – darunter die BBC, Reuters und The New York Times. Diese "strategische" Datensammlung, die enorme Mengen an Informationen erfassen sollte, führte zwar selten zu konkreten Maßnahmen, warf aber grundsätzliche Fragen zum Schutz der journalistischen Unabhängigkeit auf.
Als Reaktion reichten sechs internationale Journalisten – darunter renommierte Investigativreporter – 2017 Klage ein. Ihr Vorwurf: Die heutigen Überwachungsgesetze bieten im digitalen Zeitalter keinen ausreichenden Schutz für die Presse und setzen Berichterstatter der staatlichen Observation aus. Das Bundesverfassungsgericht hörte ihre Argumente im Januar 2022 an; die Entscheidung wird für April erwartet.
Das anstehende Urteil wird klären, ob die Praktiken des BND gegen die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit verstoßen. Falls die Richter den Journalisten recht geben, könnte das Urteil den Geheimdienst zu tiefgreifenden Reformen bei der Überwachung von Medienvertretern zwingen. Zudem könnte der Spruch Maßstäbe setzen für die Abwägung zwischen nationaler Sicherheit und dem Schutz der Meinungsfreiheit im digitalen Raum.






